AGB


1. Anwendungsbereich


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr des Lektorats mit seinen Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.


2. Angebot und Auftrag


2.1 Alle Angebote des Lektorats sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Ein Angebot behält seine Gültigkeit für vier Wochen ab Angebotsdatum. Verträge über Fertigstellungsfristen, sowie Änderungen und Ergänzungen der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des Lektorats verbindlich.


2.2 Der Auftrag für das Lektorat ist angenommen, wenn der Auftraggeber eine (schriftliche) Mitteilung erhalten hat, in der das Lektorat die Annahme des Auftrags bestätigt. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.


2.3 Das Lektorat behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.


2.4 Tritt der Auftraggeber von einem bereits erteilten und rechtskräftigen Auftrag zurück, so muss er für die bereits erbrachte Leistung eine Entschädigung von 20 Prozent des kalkulierten Rechnungspreises zahlen. Bei Wochenend- und Expressaufträgen ist ein Rücktritt nicht möglich.


3. Leistungsumfang


3.1 Die Bearbeitung der Texte durch das Lektorat umfasst je nach Auftrag und Wunsch des Auftraggebers die Überprüfung und Berichtigung von Sprache und Stil, sowie die Analyse von Figuren, Plot und Aufbau. Details zum Leistungsumfang sind im schriftlichen Auftrag des Auftraggebers zusammengefasst.


3.2 Als Grundlage der Korrekturen dient der DUDEN in der aktuellen Auflage für die neue Rechtschreibung.


3.3 Das Lektorat überprüft die sachliche und fachliche Richtigkeit der Inhalte nur bei entsprechendem schriftlichem Auftrag.


3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Klarstellung oder Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.


4. Lieferung


4.1 Die korrigierten Texte werden in digitaler Form als E-Mail-Anhang oder als Papierausdruck per Post an den Auftraggeber zurückgesandt. Zusätzliche Kosten durch spezielle Versandformen wie Express-Zustellung, Einschreiben, Nachnahme oder Fahrtkosten werden vom Auftraggeber übernommen.


4.2 Das Lektorat haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Alle Verpflichtungen vonseiten des Lektorats sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Der Absendezeitpunkt ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.


4.3 Das Lektorat ist nicht haftbar zu machen für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unrichtige Auftragserteilung, durch Fehler, missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.


5. Preise, Rechnung, Zahlungsziel 


5.1 Alle Angebote und Preise sind freibleibend und richten sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet und ausgewiesen. Als Mindestpreis werden 20 Euro in Rechnung gestellt. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangt werden. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.#


5.2 Ist von Seitenpreisen die Rede, entspricht eine Seite der im Verlagsbereich üblichen Standardseite von 30 Zeilen à 60 Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1.800 Zeichen incl. Leerzeichen und Fußnoten. Angefangene Seiten gelten als ganze Seiten. Abweichende Seitenpreise werden in Schriftform vereinbart.


5.3 Das Lektorat berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Textbearbeitung unmittelbar nach der Fertigstellung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Rechnungsstellung fällig. Hat der Rechnungsbetrag das Lektorat nicht innerhalb dieser Frist erreicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.


5.4 Arbeiten mit einem Auftragswert unter 100 Euro werden nur gegen Vorkasse bearbeitet.


5.5 Für Arbeiten, die sofort bzw. an einem Feiertag oder an einem Wochenende erledigt werden müssen, berechnet das Lektorat einen Aufschlag in Höhe von 50 Prozent.


5.6 Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem Lektorat Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, hat das Lektorat das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen, sowie gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen. Das Lektorat behält sich vor, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags für den Auftraggeber bis zum Ausgleich der Forderungen zurückzustellen.


5.7 An Privatpersonen erfolgt die Lieferung grundsätzlich nur gegen eine Anzahlung von 50 Prozent des zu erwartenden Rechnungsbetrags, mindestens aber 50 Euro. Bei Aufträgen von einem zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrag unter 100 Euro ist die Gesamtsumme vor der Lieferung als Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung muss spätestens vor Rückgabe der bearbeiteten Dokumente an den Kunden beim Lektorat eingegangen sein. 


5.8 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Lektorat berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen.


6. Lieferfristen


6.1. Termine werden zwischen dem Lektorat und dem Auftraggeber vereinbart. Ist kein konkreter Termin vereinbart, ist der Auftrag in einem angemessenen Zeitraum zu erfüllen. In diesem Fall haftet das Lektorat nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Fristversäumnis entstehen.


6.2. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der (schriftlichen) Auftragsannahme durch das Lektorat.


6.3. Sollte ein Termin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich das Lektorat, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat im Falle einer erheblichen Termin-Überschreitung das Recht, von dem Auftrag zurückzutreten, jedoch ohne dass er von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden wird.


7. Vertraulichkeit


7.1 Das Lektorat verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte. Bei elektronischer Übermittlung kann jedoch der Zugriff unbefugter Dritter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Das Lektorat haftet nicht für solche Eingriffe Dritter.


7.2 Das Lektorat ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.


7.3 Das Lektorat ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie von dem zu bearbeitenden Text zu erstellen, und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag aufzubewahren.


8. Gewährleistung, Haftung


8.1 Die Textbearbeitung gilt dann als abgenommen, wenn dem Lektorat nicht innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Lieferung Beanstandungen mitgeteilt werden.


8.2 Weist der bearbeitete Text trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber die Mängel innerhalb der oben genannten Frist schriftlich mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Gleichzeitig muss er eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.


8.3 Das Lektorat haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Lektorat haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, im Fall technischer Betriebsstörungen, von Streik oder höherer Gewalt. Als Schadensersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für die Korrektur- oder Lektoratsleistung in Rechnung gestellten Honorars festgesetzt.


8.4 Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom Lektorat bearbeiteten Dokumente in der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet das Lektorat ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch hier.


8.5 Das Lektorat haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.


8.6 Das Lektorat geht davon aus, dass bei allen eingereichten Manuskripten der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zulasten des Auftraggebers.


8.7 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.


8.8 Keinerlei Mängelhaftung besteht für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, und für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen. Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript.


9. Schlussbestimmungen


9.1 Sind oder werden Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Alle Änderungen der Geschäftsbedingungen und alle Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.


9.2 Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Lektorat und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht.


9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Lektorat ergeben, ist Hamburg.


Stand: Oktober 2020


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